AGB

Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Leistungsträger zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Leistungsträger.

§ 1 Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen

(1) Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften von Leistungsträgern, die durch den Gast über das Internetportal, die Buchungshotline oder aufgrund von individuell erstellten Angebotsmailings der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG sowie der mit dem Buchungssystem verbundenen Onlinevertriebspartner erfolgen. Die erwähnten Angebotsmailings werden von der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG auf Wunsch des Gastes aus ihrem zur Zeit der Erstellung verfügbaren Angebotsbestand für bestimmte Reiseziele zusammengestellt und per E-Mail an den Gast versandt.

(2) Den Leistungsträgern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast im Einzelfall andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren, bzw. individuelle und abweichende Vereinbarungen von diesen Gastaufnahmebedingungen zu treffen.

§ 2 Stellung der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG als Vermittlerin

Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung einer Vermittlerin. Die Buchung und Inanspruchnahme der vermittelten und vom Leistungsträger angebotenen Leistungen durch den Gast begründet ausschließlich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Leistungsträger und dem Gast. Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG wird nicht Vertragspartner und ist auch kein Vertreter des Leistungsträgers oder des Gastes und übernimmt daher keine Verantwortung für zustande gekommene Verträge und diesen zugrundeliegenden Daten, Informationen und angebotenen Leistungen. Eine etwaige Haftung der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Vertragsschluss, Angaben in Hotelführern

(1) Mit der Buchung von Unterkünften des Leistungsträgers durch den Gast über das Internetportal, die Buchungshotline sowie aufgrund der in § 1 Abs. 1 dieser Bedingungen beschriebenen Angebotsmailings erfolgt ein Vertragsschluss zwischen Leistungsträger und Gast, ohne dass der Leistungsträger darüber zuvor unterrichtet werden oder seine Zustimmung erteilt haben muss. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. Die Angebote der in § 1 Abs. 1 dieser Bedingungen beschriebenen Angebotsmailings sind unverbindlich und richten sich nach deren konkreter Verfügbarkeit bei Buchung durch den Gast.

(2) Nach erfolgter Buchung erhält der Gast eine Buchungsbestätigung standardmäßig per E-Mail, im vereinbarten Ausnahmefall per Post.

(3) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen sind diese ausschließlich Auftraggeber, Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger, nicht aber die einzelnen anreisenden Personen, soweit nicht etwas anderes mit dem Leistungsträger ausdrücklich vereinbart wird.

(4) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG oder dem Leistungsträger herausgegeben werden, sind für den Leistungsträger und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Leistungsträgers gemacht wurden.

§ 4 Preise und Leistungen, Minderjährige, Umbuchungen

(1) Die im Online-Buchungssystem, über die Buchungshotline oder in Angebotsmailings angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

(2) Die vom Leistungsträger geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Objektbeschreibung sowie aus ggf. ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

(3) Bei mitreisenden Minderjährigen ist von der Leistungspflicht des Leistungsträgers ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung eine Übernahme einer Aufsichtspflicht nicht umfasst. Die Aufsichtspflicht obliegt, insbesondere unter Beachtung allgemeiner oder konkreter Hinweise zu örtlichen Verhältnissen und Gefahrenquellen (auch in einer Haus- oder Hofordnung) ausschließlich den Eltern, bzw. den mitreisenden erwachsenen Begleitpersonen.

(4) Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich der Unterkunftsart, des An- und Abreisetermins, der Aufenthaltsdauer, der Verpflegungsart, von Gästenamen, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Leistungsträger ein Umbuchungsentgelt von bis zu € 10,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.

§ 5 Zahlung

(1) Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Leistungsträger getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht ausdrücklich getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Leistungsträger zu bezahlen.

(2) Der Leistungsträger kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen. Die Höhe der Anzahlung ist in der Buchungsbestätigung angegeben und kann bis zu 20 % des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen betragen. Anzahlungen sind auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des Leistungsträgers zu überweisen.

(3) Der Leistungsträger kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.

(4) Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Leistungsträger allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

(5) Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Leistungsträgers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Leistungsträger, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu belasten.

§ 6 Rücktritt und Nichtanreise

(1) Im Falle des Rücktritts des Leistungsträgers gemäß § 5 Abs. 5, der Nichtanreise bzw. Verhinderung des Gastes oder sonstigen, durch den Gast zu vertretenden Nichtnutzung der Unterkunft, bleibt der Anspruch des Leistungsträgers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und abrechenbarer Nebenkosten sowie der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

(2) Der Leistungsträger hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

(3) Der Leistungsträger hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

(4) Die Bemessung ersparter Aufwendungen richtet sich nach den von der Rechtsprechung regelmäßig als angemessen erachteten Prozentsätzen. Hiernach hat der Gast an den Leistungsträger folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

· Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%

· Bei Übernachtung mit Frühstück 80%

· Bei Halbpension 70%

· Bei Vollpension 60%

Dies gilt nicht, sofern der Gast und Leistungsträger eine abweichende Vereinbarung getroffen haben.

(5) Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Leistungsträger nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

(6) Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung durch den Gast wird dringend empfohlen.

(7) Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an den Leistungsträger oder den Vermittler der Buchung (auf der Buchungsbestätigung oben rechts) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

§ 7 An- und Abreise

(1) Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr des ersten Aufenthaltstages zu erfolgen.

(2) Für spätere Anreisen gilt:

a) Der Gast ist verpflichtet, dem Leistungsträger spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt mitzuteilen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.

b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Leistungsträger berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in § 6 dieser Bedingungen entsprechend.

c) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Leistungsträgers nach § 6 Abs. 4 und 5 dieser Bedingungen auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Leistungsträger hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.

(3) Der Gast hat die Unterkunft zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages freizumachen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Leistungsträger eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Leistungsträger vorbehalten.

§ 8 Pflichten des Gastes, Kündigung, Mitnahme von Tieren,

(1) Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Leistungsträgers nur bestimmungsgemäß und insgesamt pfleglich, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen zu behandeln.

(2) Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare Mängel oder Schäden dem Leistungsträger unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.

(4) Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Leistungsträger anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

(5) Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Leistungsträger im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Leistungsträger verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Leistungsträger erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist und aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

(6) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Leistungsträger diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe des Haustieres verpflichtet. Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Leistungsträger zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und zur Berechnung von Stornierungskosten nach § 6 dieser Bedingungen.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Der Leistungsträger haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Objektbeschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

(2) Der Leistungsträger haftet auch nicht für Mängel, Störungen oder Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind.

§ 10 Verjährung

(1) Ansprüche des Gastes gegenüber dem Leistungsträger aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten des Vertrages oder für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen des Leistungsträgers oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren.

(2) Alle übrigen vertraglichen Ansprüche des Gastes gegenüber dem Leistungsträger verjähren in einem Jahr.

(3) Schweben zwischen dem Gast und dem Leistungsträger Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Leistungsträger die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichneten Verjährungsfristen treten frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

§ 11 Streitbeilegungsverfahren

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten Bestimmungen dieser Gastaufnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des ursprünglichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeit.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Leistungsträgers, soweit dies gemäß der Zivilprozessordnung und des EuGVÜ vereinbart werden darf. Dies gilt auch für den Fall, dass der Gast nach der Vereinbarung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland hinaus verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.