Ausgenommen sind folgende Personengruppen:
Das neu gefasste Infektionsschutzgesetz setzt auf eine Kombination aus wenigen bundeseinheitlichen Regeln sowie ergänzenden Länderregelungen mit zwei Stufen.
Bundesweit soll ab Oktober eine FFP2-Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen.
Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. In dieser zweiten Stufe können die Länder auch Mindestabstandsregeln, eine Maskenpflicht für Außenveranstaltungen sowie eine Teilnehmerobergrenze für Veranstaltungen im Innenbereich verhängen.
Das Bundeskabinett beschloss die Neuregelung als so genannte Formulierungshilfe für den Bundestag. Bundestag und Bundesrat müssen der Neuregelung noch zustimmen. Es besteht Zeitdruck, da die bislang geltenden Regelungen Ende September auslaufen. Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April gelten.