Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern

Seit 28. April: Nur noch Basis-Schutzmaßnahmen in MV

Die Hotspot-Regelungen in der Corona Landesverordnung entfallen und es gelten nur noch die nach dem Infektionsschutzgesetz zulässigen Basisschutzmaßnahmen. 
Die Testpflicht für Ungeimpfte bei der Anreise in Hotels, die 2G-Plus-Regelung in Diskotheken und Clubs sowie die Maskenpflicht in Kinos, Theatern und Museen entfallen.

Folgende Basis-Schutzmaßnahmen gelten seit 28. April:

  • die Maskenpflicht für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen (sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind)
  • 3G-Testverpflichtungen u.a. für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und voll- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen
  • die Maskenpflicht im ÖPNV (medizinische Maske oder FFP2-Maske)


    Ausgenommen sind folgende Personengruppen:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine medizinische Maske tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können
 

Bundesregierung beschließt neue Regeln für Maskenpflicht ab Oktober

 

Zwei-Stufen-Modell für Masken in Innenräumen

Das neu gefasste Infektionsschutzgesetz setzt auf eine Kombination aus wenigen bundeseinheitlichen Regeln sowie ergänzenden Länderregelungen mit zwei Stufen.

Bundesweit soll ab Oktober eine FFP2-Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen.

Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. In dieser zweiten Stufe können die Länder auch Mindestabstandsregeln, eine Maskenpflicht für Außenveranstaltungen sowie eine Teilnehmerobergrenze für Veranstaltungen im Innenbereich verhängen.

Das Bundeskabinett beschloss die Neuregelung als so genannte Formulierungshilfe für den Bundestag. Bundestag und Bundesrat müssen der Neuregelung noch zustimmen. Es besteht Zeitdruck, da die bislang geltenden Regelungen Ende September auslaufen. Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April gelten.